Unser Rezept: Atomwaffenverbotsvertrag beitreten
Seit mehr als 60 Jahren sind US-Atomwaffen in Deutschland stationiert. Heute lagern noch 20 Atombomben in der Eifel auf dem Bundeswehr-Fliegerhorst Büchel.
Wir appellieren an alle Abgeordneten im Bundestag, sich für ein atomwaffenfreies Deutschland einzusetzen.
UN-Atomwaffenverbotsvertrag
Der Atomwaffenverbotsvertrag (AVV) ist am 22. Januar 2021 in Kraft getreten. Bislang fehlt Deutschland bei diesem historischen Abkommen. Der Vertrag entfaltet bereits Wirkung im Hinblick auf die Debatte über Abrüstung. Er ist ein wichtiger Impuls für die Stigmatisierung von Atomwaffen, die notwendig ist, um sie komplett abzuschaffen.
Wir fordern die nächste Bundesregierung auf, den Verbotsvertrag beizutreten.
Wir fordern als erster Schritt: Eine Teilnahme Deutschlands am ersten Treffen der Vertragsstaaten des AVV in Wien Anfang 2022 – wenn nicht als Vertragsstaat, dann zumindest als Beobachter. Die Bundesregierung soll als ersten Schritt den Artikel 6 des AVV zur Opferhilfe und Umweltsanierung anerkennen!
Abzug der Atomwaffen aus Deutschland
Die Atombomben in Deutschland gehören den USA. Im Ernstfall werden sie aber von deutschen Bundeswehr-Pilot*innen zum Ziel geflogen und abgeworfen. Diese üben den Einsatz regelmäßig. Der AVV verbietet es, die Verfügungsgewalt über Atomwaffen anzunehmen oder Atomwaffen im eigenen Hoheitsgebiet zu stationieren. Mit dem Beitritt zum AVV müsste sich Deutschland verpflichten, die Einsatzbereitschaft der Atomwaffen aufzuheben und einen rechtsverbindlichen Zeitplan für deren Abzug oder Beseitigung vorzulegen.

Gegen die Aufrüstung der B61-Atombomben
Die Atombomben in Deutschland sollen durch die neue Version B61-12 ausgetauscht werden. Diese ist im Gegensatz zu vorherigen Modellen für den Einsatz optimiert. Es handelt sich um sogenannte „Smart“-Bombs: „präziser“, lenkbar und mit variabler Explosionskraft. Die Stationierung soll 2022 beginnen. Geplant ist ein Umbau des Fliegerhorstes Büchel, damit diese neuen Bomben und die dafür gekauften Flugzeuge optimal genutzt werden können. Das Taktische Geschwader 33 soll 2022 für vier Jahre nach Nörvenich in die Nähe von Köln verlegt werden, ob mit den Atombomben oder ohne, bleibt geheim.
Atombomber? Nein, danke!
Schon 2020 entbrannte der Streit über den Kauf von 45 F18-Kampfjets, weil die Verteidigungsministerin sie von der US-Firma Boeing vorbestellen wollte, ohne den Koalitionspartner vorher zu fragen. Die Entscheidung wurde bis zur nächsten Legislaturperiode vertagt. Wir schätzen die Anschaffungskosten auf circa 7,5 Milliarden Euro. Wir fordern die nächste Bundesregierung auf, keine neuen Trägersysteme für Atomwaffen anzuschaffen.
Keine nukleare Teilhabe – keine „nukleare Abschreckung“
Wenn Deutschland dem AVV beitreten will, muss es alle durch den Vertrag verbotenen Aktivitäten beenden. Die nukleare Teilhabe der NATO beinhaltet auch die Mitarbeit an der Planung eines Atomkrieges, die der Vertrag verbietet.
Die meisten Staaten dieser Welt verzichten auf nukleare Abschreckung. Die Kirchen erklären diese für ethisch verwerflich. Die Planung eines Massenmordes an der Zivilbevölkerung in den Städten durch Atomwaffen ist nach Genfer Konvention völkerrechtswidrig.
Der AVV ist ein explizites Verbot von Atomwaffen durch die Vereinten Nationen. Doch die Abschaffung der Atomwaffen ist erst möglich, wenn Staaten neue Wege zur Sicherung ihrer Interessen und des Schutzes ihrer Bevölkerung gehen.
Wir fordern: Die Bundesregierung muss den Verbotsvertrag unterzeichnen und den Abzug der US-Atomwaffen aus Deutschland veranlassen.
Jetzt mitmachen…
122 Staaten haben einen Vertrag zum Verbot von Atomwaffen beschlossen. Bislang fehlt Deutschland bei diesem historischen Abkommen. Wir fordern: Die Bundesregierung muss das Verbot unterzeichnen und den Abzug der US-Atomwaffen aus Deutschland veranlassen! Als Bürgerin oder Bürger unterzeichne ich symbolisch den Vertrag zum Verbot von Atomwaffen und drücke damit meinen Willen aus, dass die Bundesrepublik Deutschland diesem Abkommen beitritt.